Reisen
EXPO 2010
Nur ...
8. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung
8.1. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
8.2. Unsere Haftung aus diesem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist unsere Haftung bei Sachschäden unter den genannten Voraussetzungen auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang in Ihrem Interesse den Abschluss einer Reiseunfall-, Auslandskranken-, Haftpflicht- und Gepäckversicherung. Da die Teilnahme an Wanderungen, Bergbesteigungen, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnliche mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen zu Gesundheitsrisiken führen kann, empfiehlt Peter Höcherl Ihnen, selbst, ggf. durch einen Hausarzt, überprüfen zu lassen, ob Ihre körperliche Konstitution die Teilnahme an der gewählten Reise zulässt.